Geschäftsbedingungen

  • Die Offenlegung zum geistigen Eigentum informiert Benutzer darüber, dass Inhalte, Logo und andere von Ihnen erstellte visuelle Medien Ihr Eigentum darstellen und urheberrechtlich geschützt sind.
  • Eine Kündigungsklausel informiert darüber, dass Benutzerkonten auf Ihrer Website und in Ihrer mobilen App oder der Benutzerzugang auf Ihrer Website und in Ihrer mobilen App (falls Benutzer kein Konto bei Ihnen haben) bei Missbrauch bzw. nach eigenem Ermessen gekündigt werden können.
  • Ein Geltendes Recht informiert Benutzer über die für die Vereinbarung geltenden Vorschriften. Dies sollte das Land sein, in dem sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens befindet oder das Land, von dem aus Sie Ihre Website und die mobile App betreiben.
  • Eine Klausel zu Links zu anderen Websites informiert Benutzer darüber, dass Sie nicht für verlinkte Websites von Dritten verantwortlich sind. Diese Art von Klausel informiert Benutzer allgemein darüber, dass sie dafür verantwortlich sind, die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien dieser Dritten zu lesen und diesen zuzustimmen bzw. sie abzulehnen.
  • Wenn Ihre Website oder die mobilen Apps es Benutzern ermöglicht, Inhalte zu erstellen und mit anderen Benutzern öffentlich zu teilen, informiert ein Abschnitt Inhalte die Benutzer darüber, dass Sie die Rechte an den von ihnen erstellten Inhalten besitzen.
    Die Klausel „Inhalte“ erwähnt gewöhnlich, dass Benutzer Ihnen (als Entwickler der Website oder mobilen App) eine Lizenz geben müssen, damit Sie diese Inhalte auf Ihrer Website bzw. mobilen App teilen und Benutzern zur Verfügung stellen können.
    Da die von Benutzern erstellten Inhalte öffentlich sind, informiert ein Abschnitt mit DMCA-Hinweisklausel (oder zur Urheberrechtsverletzung) die Benutzer und Urheber darüber, dass Sie im Falle von die Urheberrechte verletzenden Inhalten auf jegliche DMCA-Hinweise zum Entfernen der Inhalte reagieren werden.
  • Eine Beschränkungsklausel für Benutzeraktivitäten kann Benutzer darüber informieren, dass Sie bei Einverständnis mit der Nutzung Ihres Dienstes ebenfalls zustimmen, bestimmte Dinge zu unterlassen. Dies kann Teil einer sehr langen und umfangreichen Liste in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen sein, um häufige negative Nutzungen abzudecken.
Quelle: https://termsfeed.com/blog/sample-terms-and-conditions-template

AGB Fortbildungen Vertragliche Regelung zwischen Saarvival, Survival- und Wildnistraining Unterst Flur 10 66701 Beckingen, vertreten durch Peter Nietz, sowie den von beauftragten Kooperationsschulen im Folgenden "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" genannt und dem "Teilnehmer" einer Veranstaltung wie bei der Anmeldung angegeben. 1. Präambel: "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" und seine Kooperationspartner bieten Erlebniskurse, Survivalfortbildungen und Extremreisefortbildungen an. Der "Teilnehmer" wünscht eine solche Fortbildung zu besuchen. Survival, Bushcraft und Outdoor sind intensive Tätigkeiten, bei denen naturgemäß Erkrankungen, Verletzungen sowie Schäden und Abnutzung an Material vorkommen können. Sofern nicht anders schriftlich geregelt fungiert saarvival.de bei Angeboten über Kooperationspartnern als Vermittler, nicht als Veranstalter. Die AGB Fortbildungen haben ungeachtet dessen bei allen angebotenen und vermittelten Veranstaltungen Gültigkeit. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner wird folgende Vereinbarung als gültig und bindend angenommen: 2. Vertragsgegenstand: "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" erklärt sich mit Abschluss diesen Vertrages bereit den "Teilnehmer" auf dem angegebenen Kurs bei saarvival.de oder ausgewählten Kooperationspartnern fortzubilden oder fortbilden zu lassen und ihn nach Ermessen des jeweiligen Kursleiters zu betreuen. Der Teilnehmer erhält das Recht am angegebenen Datum an dem entsprechend genannten Kurs teilzunehmen. 3. Leistungen und Preise: Die zu den Kursen angegebenen Preise sind bindend. Ein Preiserlass ist möglich. Bei einer partiellen Teilnahme wurde dem Kunden von "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" ein Angebot unterbreitet. Allgemeiner Anspruch auf Preiserlass bei partieller Teilnahme besteht jedoch nicht. Unabhängig davon bestehen Preisnachlasse im Zusammenhang von Sonderaktionen oder Kooperationspartnern. Diese sind schriftlich geregelt. Nachweise, die zum Preiserlass führen, müssen mit der Kursanmeldung mitgeliefert werden. 10 Werktage vor Beginn des Trainings kann die Kursgebühr bei Absage seitens des "Teilnehmers" nicht mehr zurückerstattet werden. Nach verbindlicher Buchung des Kurses ist folgende Staffelung der Kostenpauschale bei Stornierung gültig: Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 15 % Bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 30 % Bis 2 Wochen (10 Werktage) vor Kursbeginn: 50 % Bei Stornierung weniger als 10 Werktage vor Kursbeginn oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig. saarvival.de | Unterst Flur. 10, 66701 Beckingen | Mobil: +49 6835 9500559 | E-Mail: info@saarvival.desaarvival.de Vivalranger.com Partner WILDNISTRAINING - SURVIVAL- NATUR ERLEBEN Eine Stornierung ist nur telefonisch oder per Mail möglich. Die Stornierung muss von Seitens saarvival.de schriftlich per Mail rückbestätigt worden sein. Eine Umwandlung in eine abzugsfreie Gutschrift basiert auf Kulanz und ist nur bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. 3.1. Gruppenanmeldung. Bei Gruppenanmeldungen haftet der Rechnungsempfänger voll umfänglich für Zahlung und Erreichbarkeit der einzelnen Gruppenteilnehmer. 4. Haftung: Wenn der "Teilnehmer" das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gültig. "Teilnehmer" im Alter von weniger als 14 Jahren benötigen die Begleitung einer erwachsenen und autorisierten Begleitperson. Die Teilnahme vom Kindern unter 8 Jahren ist nur in vorheriger Absprache möglich. 5. Haftungsausschluss: "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" übernimmt keinerlei Haftung für mögliche geistige oder gesundheitliche Schäden, Verbrauch, Schäden oder Abnutzung von durch den Teilnehmer eingebrachten Ausrüstung und Kleidung während der Veranstaltung oder der Veranstaltung folgend, sofern diese nicht von "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" oder ihren Partnern grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der "Teilnehmer" übernimmt Eigenverantwortung über all seine Handlungen. Die eigenen Kräfte und Fähigkeiten des "Teilnehmers" müssen selbstständig oder bei Minderjährigen durch die Betreuungsperson eingeschätzt werden. Der Teilnehmer bestätigt eine gültige Gesundheitskrankenversicherung abgeschlossen zu haben. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie beispielsweise Kameras und Messer des "Teilnehmers" ist ausgeschlossen. Ausgegebene Gegenstände und Werkzeuge sind und bleiben das Eigentum von "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" und müssen pfleglich behandelt werden. Beschädigungen müssen unverzüglich dem Kursleiter gemeldet werden und sind bei grober Fahrlässigkeit zu ersetzen. 6. Voraussetzung: Voraussetzung zur Teilnahme des Kurses ist eine stabile psychische und physische Gesamtkonstitution des "Teilnehmers". Ist der Kursleiter der Ansicht, dass diese nicht besteht, ist er berechtigt den "Teilnehmer" teilweise oder vollständig vom Kurs ohne Anspruch von Schadensersatz seitens des "Teilnehmers" auszuschließen. 7. Allgemeines: Den Anweisungen des Kursleiters ist Folge zu leisten. Dem "Teilnehmer" steht es frei den Kurs jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Rückzahlungsanspruch seitens des Kundens besteht hierbei nicht. Der Kursleiter verpflichtet sich nach Möglichkeit den Ansprüchen des Kundens anzupassen. Der Kursleiter ist berechtigt das Programm der Fortbildung den fachlichen und handwerklichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mehrheit der Gruppe anzupassen. 8. Medien: "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" und "Teilnehmer" sind berechtigt Aufzeichnungen des Kurses und seiner Teilnehmer in Form von Bild und Ton zu erstellen sofern diese Aufnahmen nicht versteckt und unsichtbar vorgenommen werden. Gewerbsmäßige Verwertung der Aufnahmen ist untersagt. Bildrechte verbleiben bei dem entsprechenden Ersteller. "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" ist berechtigt bei Veröffentlichung von Bild-, Ton-, oder Filmaufnahmen bei Verletzung von saarvival.de | Unterst Flur. 10, 66701 Beckingen | Mobil: +49 176 60 820 357 | E-Mail: info@saarvival.de saarvival.de WILDNISTRAINING - SURVIVAL- NATUR ERLEBEN Persönlichkeitsrechten einzelner oder mehrerer abgebildeter Kursteilnehmer schriftlich Einspruch zu erheben. Filmaufnahmen oder Dokumentieren für die gewerbsmäßige oder gewohnheitsmäßige Veröffentlichung auf Sozialen Medien wie Twitter, Youtube oder Facebook ist nur nach Genehmigung durch den Kursleiter erlaubt. 9. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kursteilname ist, soweit vereinbart, das Amtsgericht Merzig. 10. Kontakt. Der "Teilnehmer" stellt die Erreichbarkeit per Post, Email und Telefon vor, während und nach der Fortbildung sicher. Schäden oder Verlust, die durch mangelnde Erreichbarkeit entstehen werden von "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" nicht übernommen. 11. Vertragsabschluss: Der Vertrag zwischen "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" oder seinen Kooperationspartnern und Teilnehmer wird durch den elektronischen Abschluss einer Buchung oder Anmeldung ohne Unterschrift voll gültig. Eine telefonische oder postalische Anmeldung durch den Teilnehmer und telefonische oder postalische Bestätigung durch "Saarvival, Survival- und Wildnistraining" ist nicht nötig. Der Vertragsgegenstand endet mit Abschluss der Veranstaltung. Stammdaten der Teilnehmer werden spätestens nach 14 Monaten mit Ausnahme von Name und E-mail Adresse gelöscht. Ein Ausbildungsnachweis ist von dem Kursteilnehmer zu führen und nach Aufforderung vorzuzeigen. 12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. §139 BGB gilt als ausgeschlossen. SaarVival.com Survival-, Bushcraft- und Wildnistraining Peter Nietz | Unterst Flur 10 | 66701 Beckingen AGB gültig ab 01/2019